[932] Garnison (fr.), 1) die zur Besatzung in einer Festung od. Stadt liegenden Truppen. Daher Garnisondienst, die Obliegenheit des Soldaten auf Wachen, Posten, bei Patrouillen etc. in den G-en; 2) eine Festung od. offene Stadt, die einem Truppentheil während des Friedens zum Standquartier angewiesen ist; entgegengesetzt Marsch- od. Cantonnementsquartieren. Daher Garnisoncompagnie u. Garnisonregiment, besonders zum Garnisondienste bestimmte Truppenabtheilungen, meist aus Halbinvaliden bestehend; werden im Nothfall im Felde verwendet; vgl. Depot. Garnisonprediger, Prediger, der in einer G. die Feldpredigerstelle versieht. Garnisonschule, worin die Kinder der garnisonirten u. verabschiedeten Soldaten unterrichtet werden. Garnisonverwaltung, die Behörde, welcher die Beaufsichtigung u. Verwaltung der Garnisonanstalten obliegt. Garnisongerichte, bestehend aus dem Festungsgouverneur od. Commandanten u. Garnisonauditeur; sie haben die höhere u. niedere Geichtsbarkeit; vor sie gehören alle Excesse gegen Ruhe u. Sicherheit der G., alle Vergehen gegen Anordnungen, welche auf die Festungswerke od. Vertheidigungsmittel Bezug haben od. im Garnisondienst verübt sind.