[346] Gartenarchitektur bezeichnet im engern Sinn alles, was im Park und Garten architektonisch zu behandeln ist, wie die Gartenhäuser, die Einfriedigungen mit ihren Toren, die Brücken, Rampen, Treppen, Wasserbecken etc.; auch die zur Bodengestaltung notwendigen und sonstigen Ingenieurarbeiten. Im gärtnerischen Sinne bedeutet G. den regelmäßig (architektonisch) gestalteten Garten im Gegensatz zum Landschaftsgarten. Vgl. Lambert u. Stahl, Die G. (im »Handbuch der Architektur«, 4. Teil, Stuttg. 1898); Paul Schultze-Naumburg, Kulturarbeiten, Bd. 2 (Münch. 1902).