[452] Gefolgschaft (Comitatus) ist ein den Germanen eigentümliches Dienst- und Treuverhältnis. Der Gefolgsmann wird in die Hausgenossenschaft des Herrn, meist eines Königs oder Fürsten, aufgenommen. Die G. bildet im Frieden die Leibwache des Herrn, wird auch zu häuslichen Diensten verwendet, im Kriege dient sie als Leibgarde. Der Herr hat den Gefolgsleuten Schutz, Unterhalt und Ausrüstung zu gewähren. Das Verhältnis ist kein lebenslängliches, vielmehr kehrt der Gefolgsmann nach durchgemachten »Lehr- und Wanderjahren« in die Heimat zurück und übernimmt den väterlichen Hof. Aus dem Gefolgswesen hat sich das Vasallentum entwickelt (s. Lehnswesen). Vgl. H. Brunner, Zur Geschichte des Gefolgswesens, in den »Forschungen zur Geschichte des deutschen und französischen Rechtes«, S. 75ff. (Stuttg. 1894).