Gegenlaufgräben

[455] Gegenlaufgräben (Gegenparallelen, Konterapprochen), Laufgräben des Verteidigers zur Bestreichung der Laufgräben des Belagerers, besonders einzelner Schläge derselben, die der Länge nach zu fassen sind; in den G. kommen auch leichte Geschütze, Revolverkanonen und Maschinengewehre zur Anwendung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 455.
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