Gegenprobe

[456] Gegenprobe, die Kontrollprobe bei Bestimmung des Metallgehalts in einem Erz oder in einer Legierung (z. B. bei Münzen). Die Blei-, Silber- und Kupfererze werden auf dem Oberharz durch einen Bergprobierer und einen Berggegenprobierer auf ihren Metallgehalt untersucht und zwar von ersterm im Interesse der Gruben, von letzterm im Interesse der Hütten, welche die Erze von jenen kaufen. – Bei Abstimmungen, deren Ergebnis zweifelhaft ist oder doch genauer festgestellt werden soll, ist G. die umgekehrte Abstimmung, die auf dem entgegengesetzten Wege wie bei der ersten Abstimmung dasselbe Ergebnis wie diese liefern muß. Läßt z. B. der Vorsitzende bei der ersten Abstimmung diejenigen aufstehen, die für, und daher diejenigen sitzen bleiben, die gegen einen Antrag sind, so läßt er nun umgekehrt bei der G. diejenigen aufstehen, die gegen, diejenigen sitzen bleiben, die für diesen Antrag sind.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 456.
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