Gegenseitigkeitsgesellschaften

[457] Gegenseitigkeitsgesellschaften (Gesellschaften auf Gegenseitigkeit) heißen im Versicherungswesen im Gegensatz zur spekulativen Unternehmung durch Dritte (Aktiengesellschaften) solche Vereine, die ihre eignen Mitglieder versichern. S. Versicherung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 457.
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