Gemessene Meile

[538] Gemessene Meile, durch Meilenbaken und Seezeichen genau bestimmte Fahrwasserstrecke, die bei Probefahrten von Schiffen zu genauester Geschwindigkeitsmessung abgefahren wird; sie muß möglichst gegen Strom und Seegang geschützt sein.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 538.
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