[557] Generation (lat.), soviel wie Zeugung; in der Geschlechtsfolge rück- oder vorwärts jedes einzelne Glied, also Eltern, Kinder, Enkelkinder etc., dann auch die Gesamtheit der zu derselben Zeit lebenden Menschen. Die ältere Chronologie pflegte nach Menschengenerationen zu rechnen, indem gewöhnlich 30 Jahre auf eine G. oder ein Menschenalter gerechnet wurden in dem Sinne, daß nach Verlauf dieser Zeit wieder eine andre G. die handelnde sei. Herodot rechnete 100 Jahre auf drei andre 28,27, selbst nur 22 Jahre auf eine G. Eine genaue Begrenzung dieses Begriffs suchte zuerst Rümelin anzubahnen. Nach ihm bedeutet G. als Zeitmaß den Altersabstand zwischen Eltern (Vätern) und[557] deren Kindern (Söhnen), und der statistische Ausdruck für die Dauer einer G. wird aus dem durchschnittlichen Heiratsalter der Männer mit Zurechnung der halben Dauer der ehelichen Fruchtbarkeit gewonnen. Zur exakten Bestimmung dieser Dauer zog Rümelin einerseits aus den Tübinger Familienregistern 500 Ehen und anderseits aus dem »Gothaischen genealogischen Hofkalender« 264 Ehen aus und berechnete die Dauer der ehelichen Fruchtbarkeit vom Trauungsjahr bis zur Geburt des letzten Kindes. Das Resultat dieser Berechnungen lieferte 12,212,5 Jahre. Wird nun weiter das mittlere Alter der heiratenden Männer in Deutschland mit 30 Jahren angenommen und noch um ein Jahr erhöht, weil die Geburt des ersten Kindes gewöhnlich auf das nächste Jahr nach eingegangener Ehe fällt, und die mittlere Größe der Dauer der ehelichen Fruchtbarkeit (12 Jahre) aus demselben Grund um ein Jahr vermindert, sv erhält man die Zahlen 31 und 11 und sonach 31+11/2 = 36,5 Jahre als die für Deutschland geltende Generationsdauer.