Gepäckabfertigungsstelle

[618] Gepäckabfertigungsstelle, die Dienststelle, der die Annahme des Gepäcks, das Verwiegen, die Ausstellung des Gepäckscheins (s.d.) und die Erhebung der Gepäckfracht, die Bezettelung des Gepäcks, die Beigabe der erforderlichen Begleitpapiere und die Überführung nach dem Gepäckwagen (s.d.) der betreffenden Züge sowie die Empfangnahme und Auslieferung des eingehenden Gepäcks obliegt. Gepäckabfertigungsstellen sind häufig auch mit den Fahrkartenausgabestellen in Reisebureaus und größern Gasthöfen verbunden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 618.
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