Gerechtigkeitstheorie

[630] Gerechtigkeitstheorie heißt die Strafrechtstheorie, nach welcher Art und Maß der Strafe ohne Rücksicht auf die mit der Strafe verfolgten Zwecke der Schwere der begangenen Tat entsprechen soll. Vgl. Strafrechtstheorien.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 630.
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