[630]Gerechtigkeitstheorie heißt die Strafrechtstheorie, nach welcher Art und Maß der Strafe ohne Rücksicht auf die mit der Strafe verfolgten Zwecke der Schwere der begangenen Tat entsprechen soll. Vgl. Strafrechtstheorien.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 630.