[656] Germanisten, Bezeichnung für diejenigen Gelehrten, die deutsche Sprach- und Altertumswissenschaft als Fachstudium betreiben, im Unterschied von den Romanisten, die sich mit den romanischen Sprachen (s.d.) beschäftigen. Aus der neuerwachten Liebe zu jenem Studium gingen die Germanistenversammlungen hervor, deren erste 24. Sept. 1846 in Frankfurt a. M. gehalten ward, die aber bereits 1848 infolge der Zeitverhältnisse wieder eingingen. Später hat sich auf den Philologenversammlungen (s.d.) eine germanische, jetzt germanisch-romanische Sektion gebildet. In der Rechtswissenschaft versteht man unter G. solche Juristen, die ihre Studien dem deutschen Recht widmen, während die Romanisten das römische pflegen.