[246] Germanisten, 1) Rechtsgelehrte, welche ihr Studium namentlich dem Deutschen (zum Unterschied von Romanisten, welche es dem Römischen) Recht zuwenden; 2) Gelehrte, deren Fachstudium deutsche Philologie, deutsche Geschichte u. deutsche Alterthumswissenschaft ist. Germanistenversammlung, jährliche Versammlung derselben; die erste war in Frankfurt a.M. am 24. Sept. 1846, die zweite in Lübeck am 27. Sept. 1847; die dritte auf 1848 war nach Nürnberg bestimmt, ist aber wegen der Zeitläufe nicht gehalten worden.