Germanisten

[246] Germanisten, 1) Rechtsgelehrte, welche ihr Studium namentlich dem Deutschen (zum Unterschied von Romanisten, welche es dem Römischen) Recht zuwenden; 2) Gelehrte, deren Fachstudium deutsche Philologie, deutsche Geschichte u. deutsche Alterthumswissenschaft ist. Germanistenversammlung, jährliche Versammlung derselben; die erste war in Frankfurt a.M. am 24. Sept. 1846, die zweite in Lübeck am 27. Sept. 1847; die dritte auf 1848 war nach Nürnberg bestimmt, ist aber wegen der Zeitläufe nicht gehalten worden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 246.
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