Sektion [1]

[311] Sektion (lat.), Abteilung, Unterabteilung für einen bestimmten Zweck bei Behörden, Versammlungen, daher Sektionschef in Österreich der Direktor einer Ministerialabteilung; auch bei Sammlungen, Karten etc.; militärisch besonders Abteilung eines Zuges, z. B. im deutschen Heer, jetzt nur noch Gruppe (s. d.) genannt, 4 Rotten stark, Marschformation der Fußtruppen (früher Sektions-, jetzt Gruppenkolonne), ebenso in Frankreich.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 311.
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