Gestänge

[742] Gestänge, beim Bergwesen: 1) eine Anzahl der Länge nach aneinander gefügter, steif oder beweglich (durch Schwingen) miteinander verbundener hölzerner oder eiserner Stangen, mittels der eine Kraft oder Bewegung übertragen wird. Bohrgestänge, G. bei dem Erdbohrer (s. Tiefbohren); Kunst-, Pumpen- oder Schachtgestänge, das G. bei einer[742] Wasserhebungsmaschine (Gestängemaschine); Fahrkunstgestänge (s. Bergbau [Förderung und Fahrung], S. 668). 2) Die zum Fortrollen der Förderwagen dienenden Schienenstränge (englisches G.), an deren Stelle man früher aneinander gefügte Holzstangen (deutsches G.) verwendete. Im Eisenbahnwesen das aus Schienen und Schwellen bestehende Gefüge des Gleises, das mit der Bettung zusammen den Oberbau der Bahn bildet. – Feldgestänge sind wagerechte oder schwach geneigte Kunstgestänge auf der Erdoberfläche. – In der Jägersprache bezeichnet G. das Gehörn des Rehes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 742-743.
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