Gestänge

[303] Gestänge, 1) mehrere zu einem Ganzen vereinigte Stangen; 2) Zaun von hölzernen Stangen; 3) die einzelnen Stücke, Stangen, Gelenke, aus welchen ein Bergbohrer zusammengesetzt ist; 4) (Bergb.), in den Förderstrecken zusammengefügte Hölzer, worauf man mit dem Hunde läuft, u. welche hindern, daß derselbe aus der Spur weicht; 5) eine Verbindung von mehreren Stangen zur Übertragung von Maschinenkraft, namentlich Wasserkraft; 6) (Jagdw.), so v.w. Gehörn.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 303.
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