[303] Gestänge, 1) mehrere zu einem Ganzen vereinigte Stangen; 2) Zaun von hölzernen Stangen; 3) die einzelnen Stücke, Stangen, Gelenke, aus welchen ein Bergbohrer zusammengesetzt ist; 4) (Bergb.), in den Förderstrecken zusammengefügte Hölzer, worauf man mit dem Hunde läuft, u. welche hindern, daß derselbe aus der Spur weicht; 5) eine Verbindung von mehreren Stangen zur Übertragung von Maschinenkraft, namentlich Wasserkraft; 6) (Jagdw.), so v.w. Gehörn.