[793]Gewerbepolitik ist der Inbegriff der gesamten öffentlich-wirtschaftlichen, insbes. der staatlichen Fürsorge für das Gewerbewesen auf dem Gebiete der Gesetzgebung u. Verwaltung. Vgl. Gewerbegesetzgebung.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 793.