[801]Gewerkschaft heißt im Bergbauwesen die Vereinigung mehrerer zum gemeinschaftlichen Betrieb einer Grube oder eines Stollens (s. Bergrecht, S. 681); auch soviel wie Gewerkverein (s. Gewerkvereine).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 801.