Greffier

[264] Greffier (franz., spr. greffjē) war ehedem Titel des ersten Staatssekretärs in Holland; in Frankreich soviel wie Gerichtsschreiber. In diesem Lande wird zwischen dem g.en chef, dem Vorsteher der Gerichtskanzlei,[264] und seinen Gehilfen (commis-greffiers) unterschieden. Letztere werden von dem g.en chef besoldet, während dieser vom Staatsoberhaupt ernannt ist und seinen Gehalt aus der Staatskasse bezieht. Vgl. auch Gerichtsschreiber.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 264-265.
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