Grundbrief

[447] Grundbrief heißt in Mecklenburg eine Urkunde über Errichtung eines Erbpachtverhältnisses oder Übertragung einer auf dem platten Lande gelegenen sogen. Eigentumsparzelle, d. h. eines ausnahmsweise nicht im Eigentum der privilegierten Stände oder des Fürsten stehenden Grundstückes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 447.
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