Grundrente

[455] Grundrente, soviel wie Bodenrente (s. d.); dann auch die auf einem Grundstück als Reallast ruhende Neute. Um ihre Ablösung, bez. um die Tilgung von aus Ablösungen hervorgegangenen Renten zu erleichtern, wurde in einigen Ländern ein eignes Papiergeld, die Grundrentenscheine, ausgegeben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 455.
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