[456] Grundsteinlegung, Feierlichkeit zur Eröffnung der Bauarbeiten, besonders bei öffentlichen Gebäuden, wie bei Kirchen, Schulen, Rathäusern etc. Nachdem nämlich der Grundstein durch den mit der Bauausführung betrauten Maurermeister in die gehörige Lage gebracht worden ist, erhält er vom Bauherrn oder, bei öffentlichen Gebäuden, von den vornehmsten unter den anwesenden Personen einige, in der Regel drei, Hammerschläge. In einer Höhlung des Grundsteins werden dabei gewöhnlich Inschrifttafeln, Münzen sowie auf den Bau und die Bauzeit bezügliche Urkunden etc. aufbewahrt. Ähnliche Feierlichkeiten bei der G. waren schon bei den alten Ägyptern gebräuchlich, und, ganz wie bei uns häufig noch jetzt, hatten die Fürsten dabei, wie J. Dümichen in seiner »Baugeschichte des Tempels von Dendera« (Straßb. 1877) nachgewiesen hat, mit kostbaren Werkzeugen die ersten Arbeiten zu vollziehen. Solche goldene Hämmer und Kellen sind bis auf unsre Zeit gekommen.