Handelsgremĭum

[728] Handelsgremĭum, soviel wie Kaufmannschaft (s. d.). In Bayern auch Bezeichnung für die einen kleinern Bezirk umfassenden Unterabteilungen (Bezirksgremien) der Handelskammern (s. d.) sowie für diese selbst.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 728.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika