[880] Hauptquartier, der Ort, wo der Befehlshaber einer Armee oder eines selbständigen Armeekorps, Großes H., wo der Höchstkommandierende des ganzen Heeres, und Stabsquartier, wo der Führer eines Armeekorps, einer Division etc. Aufenthalt nimmt; dann das die Befehlshaber umgebende Personal, deren Generalstab, die Verwaltungsbeamten und die zum Sicherheitsdienst im H. bestimmten Truppen (Stabswachen, Guiden, Gendarmen). Der Kommandant des Hauptquartiers verfügt über diese Truppen und ist für Sicherheit und polizeiliche Ordnung im H. verantwortlich. Das H. gehört zum Gefolge (s. d.) des Kaisers.