[313] Hiērodūlen (griech., »Tempeldiener«), zum Dienst eines Heiligtums in Pflicht stehende Personen, insbes.[313] solche, die zu gewissen Leistungen an dasselbe verbunden waren, z. T. als Leibeigene seinen Grundbesitz bewirtschafteten, wie zu Komana in Kappadokien die mehr als 6000 H. der Göttin Ma. Auch das Heiligtum der Venus Erycina in Sizilien hatte von alters her H., sowie der Apollontempel in Delphi. In Korinth waren die zahlreichen weiblichen H. der Aphrodite zugleich Hetären und entrichteten von ihrem Gewerbe der Göttin eine Steuer. Vgl. Hirt, Die H. (Berl. 1818).