[569] Hortensĭus (aus einem plebejischen Geschlecht), 1) Quintus, Diktator 286 v. Chr., gab als solcher, um das Volk, das zum drittenmal ausgewandert war, zu befriedigen, das Gesetz (Lex Hortensia), daß die Beschlüsse der Tributkomitien für das ganze Volk verbindlich sein sollten, eine Wiederholung des Horazischen Gesetzes vom Jahre 449 und des Publilischen von 338. Er starb während seiner Amtsführung als Diktator.
2) Quintus H. Hortalus, berühmter röm. Redner, 11450 v. Chr., trat schon im 19. Jahr als Sachwalter auf und beherrschte lange Zeit die Rednerbühne vermöge seines glänzenden, durch ein ungewöhnliches Gedächtnis unterstützten Talents. Im Besitz eines ungeheuern Vermögens, gab er sich jedoch einem üppigen Leben hin und ließ sich von seinem jüngern Zeitgenossen Cicero vollständig überflügeln. Von seinen zahllosen Reden sind nur spärliche Notizen erhalten (in Meyers »Fragmenta oratorum romanorum«, 2. Aufl., Zürich 1842).