[786] Incerta persona (lat., »ungewisse Person«), ein Begriff, der im vorjustinianischen Erbrecht insofern eine Rolle spielte, als eine i. p. nicht zum Erben eingesetzt werden konnte. Als i. p. galt diejenige Person, von deren Individualität sich der Erblasser zur Zeit der Testamentserrichtung keine Vorstellung machen konnte, z. B. der künftige Ehemann seiner Tochter.
Meyers-1905: Persōna publĭca · Persona turpis · In persōna · Persōna grata