[856] Inquisitionsprozeß (Untersuchungsprozeß), der frühere gemeine deutsche Strafprozeß, in dem der Richter das einzige Prozeßsubjekt war, im Gegensatz zu dem modernen Anklageverfahren mit seinen drei Prozeßsubjekten (s. Strafprozeß).
Brockhaus-1911: Inquisitionsprozeß