Inquisitionsprozeß

[856] Inquisitionsprozeß (Untersuchungsprozeß), der frühere gemeine deutsche Strafprozeß, in dem der Richter das einzige Prozeßsubjekt war, im Gegensatz zu dem modernen Anklageverfahren mit seinen drei Prozeßsubjekten (s. Strafprozeß).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 856.
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