Inquisitionsprozeß

[863] Inquisitionsprozeß, die Form des Strafprozesses (s.d.), bei welcher der Richter (Inquirent), ohne einen privaten Strafantrag abzuwarten, selbst die Spuren und Beweise eines Verbrechens aufsucht, den Verdächtigen (Inkulpaten oder Inquisiten) darüber vernimmt und zum Geständnis zu bringen sucht, auch von Amts wegen dasjenige erforscht, was zur Verteidigung und Strafmilderung dienen kann. Der I. trat im Mittelalter unter dem Einfluß des kanonischen Rechts allmählich an die Stelle des alten Anklageprozesses (s.d.), seit 1848 in den meisten deutschen Einzelstaaten beseitigt. Der deutsche Reichsstrafprozeß ist im wesentlichen I. mit akkusatorischen Formen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 863.
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