Inquisitionsprinzip

[856] Inquisitionsprinzip, daß dem Inquisitionsprozeß (s. d.) zugrunde liegende Prinzip, daß Beweise und Beweismittel vom Gericht und nicht, wie beim Verhandlungsprinzip (s. d.), von den Parteien aufgesucht und beschafft werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 856.
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