[876] Instleute, im Norden und Nordosten Deutschlands üblicher Name für die kontraktlich an eine bestimmte Herrschaft gebundenen Gutstagelöhner, die großenteils aus den Inhabern der seinerzeit nicht für regulierungsfähig erklärten Bauernstellen hervorgegangen sind. Sie erhalten neben einem festen Geldlohn bestimmte Naturalbezüge (Wohnung, Feuerung, Kartoffel- und Gemüseland, Futter etc.); dagegen sind sie verpflichtet, sich selbst täglich auf dem Gutshof zur Arbeit einzufinden sowie einen zweiten Arbeiter (Scharwerker oder Hofgänger, s. d.), nötigenfalls auch die Frau als dritte Arbeitskraft mitzubringen. S. Arbeiterfrage, S. 679 f.