Internunzĭus

[890] Internunzĭus (lat.), Botschafter, Geschäftsträger; besonders Geschäftsträger zweiten Ranges, der vom Papst in diejenigen Länder gesandt wurde, die ihm wegen ihrer Unbedeutendheit keinen Nunzius (s. d.) zu erfordern schienen; früher auch Titel des österreichischen Gesandten bei der Pforte, weil genau genommen früher zwischen beiden Ländern nicht Friede, sondern nur Waffenstillstand geschlossen wurde und deswegen kein bleibender Gesandter dort verweilte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 890.
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