[890] Internunzĭus (lat.), Botschafter, Geschäftsträger; besonders Geschäftsträger zweiten Ranges, der vom Papst in diejenigen Länder gesandt wurde, die ihm wegen ihrer Unbedeutendheit keinen Nunzius (s. d.) zu erfordern schienen; früher auch Titel des österreichischen Gesandten bei der Pforte, weil genau genommen früher zwischen beiden Ländern nicht Friede, sondern nur Waffenstillstand geschlossen wurde und deswegen kein bleibender Gesandter dort verweilte.