[11] Iridektomīe (griech., »Ausschneiden eines Stückes aus der Iris [Regenbogenhaut]«), eine Augenoperation, bei der man einen 46 mm langen Einstich am Rande der Hornhaut mit dem Lanzenmesser in die vordere Augenkammer macht, mit einer Pinzette in die vordere Kammer eingeht, die Iris am Pupillarrand oder nächst ihrer Verwachsung mit der Hornhaut faßt, hervorzieht, außerhalb der Hornhaut mit einer Schere abschneidet und die Ecken des Ausschnittes reponiert. Man macht die I. bei Erkrankungen der Iris, Hornhauttrübungen und als Voroperation bei manchen Staroperationen, ganz besonders aber beim grünen Star (s. Glaukom).