[26] Irnerĭus (auch Yrnerius, Hirnerius, Hyrnerius, Warnerius, Wernerius, Guarnerius, Gernerius), ein ausgezeichneter Jurist des 11. und 12. Jahrh., ward in Bologna nach 1050 geboren und ist daselbst wohl spätestens 1130 gestorben. I. war schon in jungen Jahren Lehrer der Dialektik und Rhetorik an der Artistenschule seiner Vaterstadt, widmete sich aber bald, von der Markgräfin Mathilde angeregt, dem Studium der Justinianischen Rechtsbücher, und zwar, wie Fitting vermutet, an der Rechtsschule zu Rom, wo er auch als Rechtslehrer gewirkt zu haben und die Schrift »Quaestiones de juris subtilitatibus« verfaßt zu haben scheint (1. Ausg. von Fitting, Berl. 1894). Später erscheint er als Lehrer an der Rechtsschule in Bologna, die er gestiftet hat (s. Glosse). Wir besitzen von ihm außer zahlreichen, nur zum kleinsten Teil gedruckten Glossen einige kleine Bruchstücke und ein »Formularium tabellionum«, d. h. eine Anweisung für Notare, in einer spätern Umarbeitung (hrsg. von Palmieri, Bologna 1888). Doch wird von Fitting auch ein uns erhaltenes größeres systematisches Werk, eine »Summa Codicis«, die bisher für eine Arbeit des Placentinus (gest. 1192) galt, dem I. zugeschrieben. Vgl. die Ausgabe von Fitting (Berl. 1894). Vielleicht sind seine sogen. »Authentiken«, d. h. in den Justinianischen Kodex eingeschaltete Auszüge aus den Novellen, eine Vorarbeit dazu. Vgl. Del Vecchio, Notizie di Irnerio e della sua scuola (Pisa 1869); G. Pescatore, Die Glossen des I. (Greifsw. 1888); Fitting, Die Anfänge der Rechtsschule zu Bologna (Berl. 1888) und dessen Einleitungen zu den oben zitierten Ausgaben; E. Besta, L'opera d'Irnerio (Turin 1896, 2 Bde.).