Rechtsbücher

[665] Rechtsbücher des Mittelalters, die im 13. Jahrh. in Deutschland entstandenen Land- und Lehnrechtsbücher, der Sachsen-, Schwaben- und Deutschenspiegel sowie die sich hieran anschließenden spätern Sammlungen; es handelt sich bei sämtlichen um Privatarbeiten, Zusammenstellungen geltender Rechtssätze, und zwar überwiegend geltenden Gewohnheitsrechtes. Vgl. Homeyer, Die deutschen R. des Mittelalters (Berl. 1856). Weiteres in den Artikeln: Deutsches Recht, Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, Deutschenspiegel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 665.
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