Judikātszinsen

[343] Judikātszinsen nannte man früher die Zinsen, die der zu einer Geldleistung Verurteilte zu zahlen hatte, wenn er längere Zeit mit der Zahlung der Urteilssumme zögerte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 343.
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