Jus respondendi

[394] Jus respondendi (lat.), das von den römischen Kaisern einzelnen hervorragenden Juristen verliehene Recht, Gutachten in Prozessen mit der Wirkung abzugeben, daß der Richter an die darin ausgesprochene Rechtsauffassung wie an ein Gesetz gebunden war.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 394.
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