Küstenhandbücher

[883] Küstenhandbücher (fälschlich meist Segelhandbücher genannt), Beschreibungen der Küstengewässer und Küstengegenden sowie der Seehäfen als Ergänzung und Erläuterung der Seekarten des beschriebenen Küstengebietes; die K. sind demnach wichtige Hilfsmittel für die Schiffahrt, sie sollen soviel wie möglich Angaben enthalten, die für das Anlaufen fremder Seehäfen wichtig für die Schiffsführung sind. In den Handbüchern werden alle Fahrwasser mit ihren Gefahren und Seezeichen beschrieben, auch so viel von der Küstenform, als aus der Karte nicht zu erkennen ist. Angaben über Landmarken, Leuchttürme, über Ansteuerung des Hafens, Lotsenwesen, Schleppdampfer, Rettungswesen, Quarantäne- und Zollvorschriften, Gezeiten und Gezeitenströme, Ankerplätze, Dockanlagen und viele andre Einzelheiten werden in die K. aufgenommen. Für den Reedereibetrieb enthalten die K. auch die fremdländischen gesetzlichen Bestimmungen für den Seehandelsverkehr, für Hafenunkosten, Hafenordnung, Schiffsausrüstung und ähnliches. Als Material für die Küsten- und Hafenbeschreibung dienen die hydrographischen Notizen bei den Küstenvermessungen, ferner Berichte von Kapitänen, die das Fahrwasser besucht, und von Konsuln, die in den Häfen ihren Amtssitz haben; zuweilen werden auch fremdländische K. für die Bedürfnisse der eignen Kriegs- und Handelsflotte zweckmäßig umgearbeitet. Zur fortlaufenden Berichtigung der K. dienen die »Nachrichten für Seefahrer«. Vgl. Wislicenus, Betrachtungen über Inhalt und Form von Küstenhandbüchern (in den »Annalen der Hydrographie etc.«, Berl. 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 883.
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