[442] Kajüte (Kajütte, niederdeutsch), auf Segelschiffen der Wohnraum des Kapitäns im Hinterschiff. Dampfer mit Personenbeförderung haben außer K. für Kapitän, Steuermann und Maschinisten auch Kajüten für Passagiere erster und zweiter Klasse, d. h. Wohnräume für den Tagesaufenthalt und die Mahlzeiten. Auf großen Passagierdampfern nehmen die Kajüten nicht selten das ganze Hauptdeck sowie einen Teil des darunterliegenden Decks ein, und häufig sind auch noch umfangreiche Decksbauten zu Kajüten eingerichtet. Die erste K. der Hochseedampfer ist wie ein Hotelspeisesalon mit allem Komfort ausgestattet, wie auch die anstoßenden Kabinen, welche die Kojen, d. h. Betten nebst Wascheinrichtung, aufnehmen. Diese empfangen ihr Tageslicht durch Seitenfenster in den Schiffswänden. Die von beiden Schiffsseiten meist durch die Kabinen abgesperrten Salons empfangen ihr Tageslicht durch Oberlicht von zweierlei Art: 1) durch in das Oberdeck eingelassene Glaskasten und 2) durch einen glasüberdachten Aufbau, der bei schönem Wetter geöffnet und zugleich mit Sitzbänken auf Oberdeck ausgestattet ist. Meist ist die zweite K. unter der ersten eingebaut. In neuesten Dampfern liegen beide Kajüten jedoch häufig auf demselben (Haupt-) Deck. Vgl. Tafel »Dampfschiff II«. Viele transatlantische Passagierdampfer besitzen auch Damenkajüten, Rauchzimmer, Kinderzimmer, Lesezimmer, Musikzimmer und Frühstücksräume. Auch die Wohnräume und die Speiseräume der Schiffsoffiziere sind als K. zu betrachten. Kajütenreisende heißen die Personen, die Kajütenplätze belegt haben, im Gegensatze zu den Zwischendeckpassagieren, die gegen billiges Passagegeld in tiefer gelegenen großen Räumen, die nur mit Bettstellen (Kojen) ausgestattet sind, befördert werden. Mit dem Kajütenbillett erwirbt der Reisende zugleich das Recht, gewisse Partien des Oberdecks und des Promenadendecks zu beschreiten. Die »Zwischendecker« sind auf das Vorschiff angewiesen.[442]