[557] Kandieren (franz.), Verzuckern von Gewürzen, eingemachten Wurzeln, Früchten u. dgl., geschieht auf die Weise, daß man die zu kandierenden Gegenstände zwischen Drahtgittern in ein passendes Gefäß legt und eine blutwarme Lösung von reinem Zucker in Wasser, die an der Zuckerwage 34° zeigt, darüber gießt und einige Tage stehen läßt. Die Gegenstände bedecken sich in dieser Zeit mit Kristallen und werden nachher getrocknet (Kanditen). Eingemachte Sachen kann man auch immer wieder mit Zuckerpulver bepudern und an einen warmen Ort legen, bis sie endlich trocken geworden sind. Vgl. Hausner, Die Fabrikation der Konserven und Kanditen (3. Aufl., Wien 1898). K. von Samen, s. Saat.