[677] Karren, ein- bis dreiräderiges Fuhrwerk, als Handkarre von Menschenhand, als Lastkarren von Zugtieren fortbewegt.
Die Lastkarren sind zweiräderig und dem vierräderigen Wagen ähnlich gebaut (Fig. 1); wo sie vorwiegend als landwirtschaftliches Fuhrwerk benutzt werden, versieht man sie auch zur Vergrößerung des Fassungsraumes mit Ernteleitern (Erntekarren). Einen eisernen K., dessen Behälter durch einen seitwärts angebrachten Hebel um seine Achsschenkel leicht kippbar ist, zeigt Fig. 2. Dem Wagen gegenüber besitzt der K. größere Lenkbarkeit, er paßt sich besser dem abwechselnd steigenden und fallenden Terrain an und eignet sich deshalb besonders für Gebirgsländer. Der Karrendienst ist für junge und mutwillige Pferde die beste Erziehungsmethode; spannt man mehrere Pferde hintereinander an, so ziehen diese gleichmäßiger an, als wenn sie nebeneinander gespannt werden. Sehr praktisch sind die Kippkarren (Kippwagen) zum Verfrachten schüttbarer Materialien (s. Feldeisenbahnen, S. 394). Zu den Handkarren gehören die Schieb- oder Schubkarren, die einräderig, je nach dem zu transportierenden Material, als Kastenkarre aus Holz oder Eisen (Fig. 3), als Lehm- oder Ziegelkarre (Fig. 4 u. 5) oder zweiräderig als Dienstmanns- und Sackkarre (Fig. 6 u. 7), endlich auch dreiräderig als Plateaukarre, Gepäckkarre (Fig. 8) ausgeführt werden. Die Gepäckkarre von Thomas besitzt zwei Fahrräder, eine Walze und eine drehbare Greifschaufel. Fahrräder und Walze können zum Beladen festgestellt werden. Auf den erstern wird die Karre in wagerechter Stellung, auf der letztern in gekippter Stellung gefahren.
Adelung-1793: Karren (2), der · Karren (3), der · Karren · Karren (1), der
Lueger-1904: Karren [2] · Karren [1]
Meyers-1905: Karren [2]