[70] Verfrachten, das Vermieten eines Schiffes im ganzen oder zum Teile durch den Verfrachter (Reeder, Schiffer) an den Befrachter (Charterer) zur Güterbeförderung. Der Befrachter ist nur Ablader, wenn die Ladung nicht ihm, sondern Dritten gehört. S. Frachtgeschäft und Überfahrtsvertrag.