Karzer

[704] Karzer (griech.-lat. Carcer), Kerker, Gefängnis; gewöhnlich von dem Raume für verhängte Freiheitsstrafen an Universitäten und andern Schulen gebraucht. Nach § 6 des preußischen Gesetzes vom 1. Okt. 1879 kann gegen Studierende Karzerhaft bis zu zwei Wochen verhängt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 704.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika