Kassenkommission

[726] Kassenkommission, besteht zur Verwaltung der Truppenkasse, aus dem Kommandeur und dem nächstältesten Offizier bei Truppen ohne Zahlmeister oder bei Behinderung desselben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 726.
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