Klausūr

[99] Klausūr (lat.), Verschluß, besonders klösterliche Absperrung, wonach der Eingang in gewisse Klöster stets verschlossen sein soll und Mönchen wie Nonnen verboten ist, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Ordensobern auszugehen oder jemand bei sich zu empfangen. In einigen Mönchsorden bedeutet »die K. beobachten« die Verbindlichkeit, in den Zellen eingeschlossen zu bleiben. Dem analog bei Prüfungen: Klausurarbeit, schriftliche Prüfungsarbeit, die in verschlossenem Zimmer oder unter Aussicht und demnach nachweisbar selbständig von ihrem Verfasser angefertigt ist. K. hießen auch ehemals die an dem Einband eines Buches angebrachten Bänder, Schlösser und Eckbeschläge von Messing oder Silber.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 99.
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