Kokarde

[250] Kokarde (franz. cocarde), zuerst in Frankreich rosettenartige Bandschleife an der Kopfbedeckung als politisches, dann als Nationalabzeichen, als letzteres später über Europa hinaus, seit 1813 auch in Deutschland verbreitet. Jetzt von Metall gefertigt, ist die nach den Landesfarben zusammengesetzte Nationalkokarde Bestandteil der Uniform der Angehörigen des Heeres und der uniformierten Beamten (s. Feldzeichen), kann aber auch von jedem Bürger getragen werden, wenn ihm die Befugnis nicht gerichtlich aberkannt ist. Das deutsche Heer trägt seit 1897 neben der Landeskokarde, die der Kontingentsherr bestimmt, die deutsche K. (schwarz-weiß-rot), welche die Marine seit ihrer Begründung führt, und zwar an der Mütze über der Landeskokarde, am Helm, Tschako, an der Tschapka und Pelzmütze an der rechten Seite. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes hat den Verlust der K. zur Folge. Über die Landesfarben vgl. die Textbeilage zum Artikel »Wappen«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 250.
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