Kollektivintervention

[266] Kollektivintervention, die autoritative gemeinsame Einmischung mehrerer Staaten in die innern oder äußern Angelegenheiten eines andern Staates. So fand 1895 eine K. der Großmächte zugunsten der Armenier in der Türkei, 1900 eine bewaffnete K. der Mächte in China infolge der chinesischen Wirren, 1902 eine K. Deutschlands, Großbritanniens und Italiens gegen Venezuela statt. Die K. kann in einem bloßen guten Rat, in Besetzung von Gebietsteilen des betreffenden Staates, in Blockierung seiner Küste und Wegnahme seiner Flotte bestehen. Vgl. auch Intervention.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 266.
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