[266] Kollektivvollmacht, eine mehreren Personen gemeinschaftlich erteilte Vollmacht (Prokura, Handlungsvollmacht), bei der nur die gemeinschaftliche Willenserklärung aller Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber Rechtswirkungen erzeugt, während der einzelne Bevollmächtigte den Vollmachtgeber nicht vertreten kann.