Kollokation

[271] Kollokation (lat.), Platzanweisung; Ordnung nach der Reihenfolge; daher Kollokationsverfahren soviel wie Rangordnungsverfahren. K. hieß insbes. in den Gebieten des französischen Rechts das Verfahren, in dem nach erfolgter Zwangsversteigerung durch das sogen. Kollokationsurteil über die Verteilung des Erlöses und die Rangordnung unter den verschiedenen Hypothekengläubigern entschieden wurde (vgl. Lokation).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 271.
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